ANMELDEN



Die Öffnung des Bowling-Centers rückt in greifbare Nähe. Wir bereiten uns darauf vor, installieren die letzten Schutzmaßnahmen, hängen die vorbereiteten Schilder auf und passen das Online-Reservierungssystem an die aktuellen Gegebenheiten an.

Sobald wir den genauen Öffnungstermin wissen (wir warten noch auf Antworten der Behörden und Rückmeldungen der Kollegen in Niedersachsen) werden wir ihn hier bekanntgeben!

Auf der Reservierungsseite haben wir vorab schon eine Menge Fragen und Antworten zu dem ganzen Themenbereich eingestellt. Da könnt Ihr Euch über Maßnahmen, Einschränkungen und Abläufe informieren!

[Update] Gerade erreicht uns eine Mail des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums an eine unserer niedersächsischen Kolleginnen, wodurch unsere Hoffnungen gleich wieder zerstört werden:

Sehr geehrte Frau XXXXX,

haben Sie vielen Dank für die Mail an Herrn Minister Dr. Althusmann vom
10.05. Der Herr Minister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Corona- Verordnungen werden nach dem Gesetz vom Niedersächsischen
Sozialministerium erlassen und deshalb auch von ihm verbindlich ausgelegt.
Wir haben Ihr Anliegen daher dorthin gesandt und haben versucht nahezulegen,
dass eine Bowlingbahn als eine einer Sportanlage ähnliche Einrichtung nun
öffnen könne.
Das Sozialministerium hat uns nun jedoch mitgeteilt, dass nach dortiger
Entscheidung Bowlingcenter den Indoor-Spielplätzen zugeordnet werden müssen,
da das gesellige Beisammensein im Vordergrund stehe. Die Öffnung  ist danach
erst in der 5. und letzten Stufe des Niedersächsischen Stufenplans geplant,
die leider noch nicht terminiert ist.

Wir können derzeit nur hoffen, dass die Infektionsentwicklung so günstig
verläuft, dass die kommenden Stufen der Lockerungen alsbald terminiert
werden.

Mit freundlichen Grüßen

MR Sebastian Wolters, LLM
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung                  

Ab Montag, den 25.05., gilt in Niedersachsen eine neue Verordnung, in der auch Lockerungen im Bereich "Indoor-Sport" ermöglicht werden. Leider sind die Ausführungen des Landes nicht sehr eindeutig, sodass im Moment niemand genau sagen kann, ob Bowling-Center davon auch betroffen sind.

Wir stehen in Kontakt mit vielen Bowling-Betreibern in Niedersachsen, dem Landkreis und versuchen auch über den niedersächsischen Krisenstab verlässliche Informationen zu erhalten. Wir möchten auf keinen Fall eine widerrechtliche Öffnung riskieren, die u.U. mit Bußgeldern geahndet werden könnte, und versuchen deshalb eine explizite Zusage zur Öffnung zu erhalten.

Was aber klar ist, wenn wir wieder öffnen, dann gelten die Kontaktbeschränkungen, die in NIEDERSACHSEN Gültigkeit haben:

- eine Gruppe darf nur aus Personen aus maximal 2 Haushalten bestehen

- Kontaktdaten müssen abgegeben werden (dafür werden wir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stellen)

- Mund-Nasen-Bedeckung darf nur in den ausgewiesenen Bereichen abgenommen werden

- Abstand und Hygiene stehen über allem

Zusätzlich müssen wir den Zulauf steuern und Warteschlangen vermeiden. Darum wird vorerst gelten:

- der Zutritt zum Gebäude ist nur Personengruppen gestattet, die VORAB RESERVIERT haben (online oder telefonisch) und die den Kontaktbeschränkungen entsprechen

- wir lassen nur Gruppen bis max. 10 Personen zu (aus max. 2 Haushalten)

- Gruppenreservierungen für Kindergeburtstage, Firmen, Vereine sind aufgrund der Kontaktbeschränkungen bis auf Weiteres nicht möglich

- aus Hygienegründen stehen nicht alle Bereiche zur Verfügung (wie z.B. Entertainment-Spielgeräte)

- den Aushängen und Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten. Bei Verstößen sind wir nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, unser Hausrecht wahrzunehmen und Gäste des Hauses zu verweisen.

 

Nur wenn sich alle Gäste an die entsprechenden Regeln halten, können wir die Öffnung aufrecht erhalten. Die Maßnahmen dienen nicht nur dem gegenseitigen Schutz der Gäste, sondern auch unserem Personal, das während einer Schicht mit vielen Menschen der unterschiedlichen Gruppen in Kontakt kommt. Wir müssen verhindern, dass sich das Personal infiziert und natürlich, dass eine Infektion über das Personal von Gruppe zu Gruppe transportiert wird.

Gemeinsam schaffen wir das!

Dies ist im Moment nur ein Ausblick auf die kommenden Regelungen zur Öffnung. Sobald ein Öffnungstermin bekannt ist und wir Reservierungen annehmen können, werden diese präzisiert und allen Gästen zur Verfügung gestellt.

 

Auf Grundlage der aktuellen Beschränkungen (dies muß immer betont werden, da sich diese dynamisch verändern können) haben wir unser Hygienekonzept zum Betrieb des Bowling-Centers erstellt.

Wir weisen an dieser Stelle gerne noch einmal darauf hin: unser Standort ist Niedersachsen und danach

dürfen wir derzeit noch nicht öffnen!

Mit diesem Konzept werden wir aber die zuständigen Behörden konfrontieren, um auf eine Öffnungserlaubnis hinarbeiten zu können.

Wir sind also bereit und könnten jederzeit den Bowlingbetrieb (mit entsprechenden Einschränkungen) wieder aufnehmen.

Hier gibt es das Hygiene-Konzept und einen Bowling-Grundriss zum Download:

[UPDATE 23.05.2020] Die Pläne, das "rigoal-Restaurant" für den reinen Gastronomie-Betrieb zu öffnen, haben wir aus wirtschaftlichen Gründen wieder verworfen. Aufgrund des Feedbacks unserer Gäste und entsprechenden Kalkulationen mussten wir einsehen, dass wir mit einer Öffnung mehr Kosten als Einnahmen produzieren, was in der jetzigen Situation nicht hilfreich gewesen wäre.


Meldung vom 10.05.2020:

Zwar dürfen wir das "freizeit-center" als Ganzes nicht öffnen (siehe Artikel Gastronomie-Öffnung), aber wir planen derzeit die Öffnung unseres abgekoppelten Restaurant-Bereiches ("rigoal Restaurant und sportsbar"). Weil wir unsere Verantwortung zum Schutz der Gäste und Personal sehr ernst nehmen, benötigen wir zur Einrichtung des notwendigen Hygiene-Schutzkonzeptes noch etwas Zeit.

Es gibt eine Reihe an Voraussetzungen und Bestimmungen der niedersächsischen Landesregierung, die erfüllt sein müssen, um das Restaurant zu öffnen, wie z.B.:

  • max. Belegung 50% des Normalbetriebes
  • Tischabstände mind. 2 Meter
  • Reservierungspflicht
  • Kontaktdaten-Registrierung
  • Hygienekonzept für Gäste und Personal

Zur Zeit arbeiten wir an der Umsetzung dieser Anforderungen, nebst Anpassung der Getränke- und Speisenkarte (auch unter Hygiene-Aspekten), räumliche Gestaltung, Einrichtung von Warte- und Sicherheitszonen, Installation von "Spuckschutzwänden", Konzept für die Nutzung der Sanitäranlagen usw..

Sobald wir einen fixen Termin zur Öffnung und den damit verbunden Abläufen haben, informieren wir an dieser Stelle und über unsere Newsletter.

Zwar dürfen Teile der Gastronomiebranche ab Montag, den 11.05.2020, in Niedersachsen wieder öffnen, wir sind als Gesamtobjekt aber eine Indoor-Freizeitanlage, für die es noch keinen Öffnungstermin gibt.

Auch wenn ein großer Teil unserer Kunden in NRW lebt - wir sind in Niedersachsen. Dementsprechend gelten natürlich die niedersächsischen Beschränkungen für uns.

Wir gelten als Gesamtobjekt als "Indoor-Freizeiteinrichtung". Für diese Kategorie sieht der niedersächsische Stufenplan eine Öffnung erst in der 5. Stufe vor. Für die Stufen 4 und 5 dieses Planes gibt es derzeit noch keine Termine. Wenn man aber vom Termin der 3. Stufe (25. Mai) hochrechnet, kann man davon ausgehen, dass die 5. Stufe nicht vor Mitte Juni in Kraft tritt.

Obwohl wir ein sicheres Hygiene- und Öffnungskonzept vorweisen können und entsprechende Maßnahmen zum Teil bereits eingerichtet haben, dürfen wir nicht öffnen. Siehe hierzu auch unseren Artikel über unser Hygiene- und Schutzkonzept.

Wir planen aber die Öffnung unseres Restaurant-Bereiches (siehe weitere Meldungen).

Wir benutzen Cookies
Ja, auch wir verwenden Cookies, um unsere Webseite optimal zu gestalten.
Ohne Deine Zustimmung stehen Dir einige Funktionen leider nicht zur Verfügung. Mit der Nutzung unserer Webseite erklärst Du Dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.