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Mit der neuen Verordnung zur Stufe 4 - gültig ab 8. Juni - erlaubt das Land Niedersachsen endlich die Öffnung von Indoor-Freizeiteinrichtungen. Wir planen deshalb:

- Öffnung von Bowling, Kegeln, Billard, Dart ab Donnerstag 11. Juni

- Reservierungen werden telefonisch und online voraussichtlich ab Montag, 8. Juni, möglich sein

 

Es gelten die niedersächsischen Kontakt- und Hygienebeschränkungen!! Das heisst:

- Soccer ist derzeit noch nicht möglich

- es dürfen nur Gruppen buchen, die aus max. 2 Haushalten stammen

- Zugang muss gesteuert werden, Abstände müssen eingehalten werden, mit Ausnahme der zugewiesenen Plätze (Bowlingbahn, Billard, Gastro-Tische) muß eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden

- Kontaktdaten müssen registriert werden

 

Darüberhinaus schränken wir ein, um die Maßnahmen unter Kontrolle zu halten:

- max. Gruppengröße für Bowling und Kegeln: 10 Personen - aber nicht mehr als 2 Haushalte!!!!

- max. Gruppengröße für Billard und Dart: 4 Personen - aber nicht mehr als 2 Haushalte!!!!

- es muss vorab telefonisch oder online reserviert werden. Kein Einlass ohne Reservierung!

 

Wir bereiten jetzt die letzten Maßnahmen vor und bereiten unsere Webseite für die Online-Reservierung auf, damit wir ab Montag Reservierungen annehmen können.

 

Das Ganze ist vorbehaltlich irgendwelcher amtlicher Änderungen.

Wir lassen ja nichts unversucht, kommunizieren täglich mit anderen Bowlingbahnbetreibern und versuchen im Land Niedersachsen jemanden zu finden, der uns eine Öffnungszusage gibt. Aber leider bekommen wir nur Absagen, die aktuellste von heute, Samstag 30.05. um 13.52 Uhr:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bowling-Branche wurde nun etwas differenzierter betrachtet, sodass ich Ihnen mitteilen kann, dass Bowling für Vereine und den Ligabetrieb wieder erlaubt ist. Hier steht ganz klar der sportliche Charakter im Vordergrund.

Die Nutzung für private Freizeitgruppen ist noch nicht vorgesehen, da in geselligen und spaßorientierten Runden die Einhaltung der sportartspezifischen Vorgaben nicht vorauszusetzen ist. Eine Neubewertung der Situation ist zum 8. Juni nach dem Stufenplan vorgesehen. Dabei wird sich am weiteren Infektionsgeschehen in Niedersachsen orientiert werden.

Ja, Bowling-Center dürfen mittlerweile für den Sport- und Ligabetrieb betrieben werden. Was das bedeutet, schreibt das Land Niedersachsen aber ebenfalls vor. Sport meint: betreutes Vereinstraining unter strengen Auflagen und offizieller Ligaspielbetrieb, beides nach Konzepten des Landessportbundes und des Deutschen Sportbundes. Da wir hier in Rinteln keinen eigenen Bowlingverein haben und der offizielle Ligaspielbetrieb zum Einen ruht, zum Anderen ohnehin nicht auf uns zutrifft, können wir mit dieser kleinen Lockerung leider gar nichts anfangen.

Für das "normale" Publikum muss der Betrieb geschlossen bleiben.

Ob wir dann am 8. Juni mit in die Lockerungen einbezogen werden, wissen wir nicht. Im Moment vermuten wir eher, dass Niedersachsen bei seinem Plan bleibt und danach dürfen wir erst zur Stufe 5 (noch nicht terminiert, voraussichtlich 22. Juni) öffnen.

Wir hätten auch gerne andere Informationen, aber uns sind die Hände gebunden, wenn wir keine Genehmigung erhalten.

Haltet durch!

Ab Montag, den 25.05., gilt in Niedersachsen eine neue Verordnung, in der auch Lockerungen im Bereich "Indoor-Sport" ermöglicht werden. Leider sind die Ausführungen des Landes nicht sehr eindeutig, sodass im Moment niemand genau sagen kann, ob Bowling-Center davon auch betroffen sind.

Wir stehen in Kontakt mit vielen Bowling-Betreibern in Niedersachsen, dem Landkreis und versuchen auch über den niedersächsischen Krisenstab verlässliche Informationen zu erhalten. Wir möchten auf keinen Fall eine widerrechtliche Öffnung riskieren, die u.U. mit Bußgeldern geahndet werden könnte, und versuchen deshalb eine explizite Zusage zur Öffnung zu erhalten.

Was aber klar ist, wenn wir wieder öffnen, dann gelten die Kontaktbeschränkungen, die in NIEDERSACHSEN Gültigkeit haben:

- eine Gruppe darf nur aus Personen aus maximal 2 Haushalten bestehen

- Kontaktdaten müssen abgegeben werden (dafür werden wir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stellen)

- Mund-Nasen-Bedeckung darf nur in den ausgewiesenen Bereichen abgenommen werden

- Abstand und Hygiene stehen über allem

Zusätzlich müssen wir den Zulauf steuern und Warteschlangen vermeiden. Darum wird vorerst gelten:

- der Zutritt zum Gebäude ist nur Personengruppen gestattet, die VORAB RESERVIERT haben (online oder telefonisch) und die den Kontaktbeschränkungen entsprechen

- wir lassen nur Gruppen bis max. 10 Personen zu (aus max. 2 Haushalten)

- Gruppenreservierungen für Kindergeburtstage, Firmen, Vereine sind aufgrund der Kontaktbeschränkungen bis auf Weiteres nicht möglich

- aus Hygienegründen stehen nicht alle Bereiche zur Verfügung (wie z.B. Entertainment-Spielgeräte)

- den Aushängen und Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten. Bei Verstößen sind wir nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, unser Hausrecht wahrzunehmen und Gäste des Hauses zu verweisen.

 

Nur wenn sich alle Gäste an die entsprechenden Regeln halten, können wir die Öffnung aufrecht erhalten. Die Maßnahmen dienen nicht nur dem gegenseitigen Schutz der Gäste, sondern auch unserem Personal, das während einer Schicht mit vielen Menschen der unterschiedlichen Gruppen in Kontakt kommt. Wir müssen verhindern, dass sich das Personal infiziert und natürlich, dass eine Infektion über das Personal von Gruppe zu Gruppe transportiert wird.

Gemeinsam schaffen wir das!

Dies ist im Moment nur ein Ausblick auf die kommenden Regelungen zur Öffnung. Sobald ein Öffnungstermin bekannt ist und wir Reservierungen annehmen können, werden diese präzisiert und allen Gästen zur Verfügung gestellt.

 

Die Öffnung des Bowling-Centers rückt in greifbare Nähe. Wir bereiten uns darauf vor, installieren die letzten Schutzmaßnahmen, hängen die vorbereiteten Schilder auf und passen das Online-Reservierungssystem an die aktuellen Gegebenheiten an.

Sobald wir den genauen Öffnungstermin wissen (wir warten noch auf Antworten der Behörden und Rückmeldungen der Kollegen in Niedersachsen) werden wir ihn hier bekanntgeben!

Auf der Reservierungsseite haben wir vorab schon eine Menge Fragen und Antworten zu dem ganzen Themenbereich eingestellt. Da könnt Ihr Euch über Maßnahmen, Einschränkungen und Abläufe informieren!

[Update] Gerade erreicht uns eine Mail des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums an eine unserer niedersächsischen Kolleginnen, wodurch unsere Hoffnungen gleich wieder zerstört werden:

Sehr geehrte Frau XXXXX,

haben Sie vielen Dank für die Mail an Herrn Minister Dr. Althusmann vom
10.05. Der Herr Minister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Corona- Verordnungen werden nach dem Gesetz vom Niedersächsischen
Sozialministerium erlassen und deshalb auch von ihm verbindlich ausgelegt.
Wir haben Ihr Anliegen daher dorthin gesandt und haben versucht nahezulegen,
dass eine Bowlingbahn als eine einer Sportanlage ähnliche Einrichtung nun
öffnen könne.
Das Sozialministerium hat uns nun jedoch mitgeteilt, dass nach dortiger
Entscheidung Bowlingcenter den Indoor-Spielplätzen zugeordnet werden müssen,
da das gesellige Beisammensein im Vordergrund stehe. Die Öffnung  ist danach
erst in der 5. und letzten Stufe des Niedersächsischen Stufenplans geplant,
die leider noch nicht terminiert ist.

Wir können derzeit nur hoffen, dass die Infektionsentwicklung so günstig
verläuft, dass die kommenden Stufen der Lockerungen alsbald terminiert
werden.

Mit freundlichen Grüßen

MR Sebastian Wolters, LLM
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung                  

[UPDATE 23.05.2020] Die Pläne, das "rigoal-Restaurant" für den reinen Gastronomie-Betrieb zu öffnen, haben wir aus wirtschaftlichen Gründen wieder verworfen. Aufgrund des Feedbacks unserer Gäste und entsprechenden Kalkulationen mussten wir einsehen, dass wir mit einer Öffnung mehr Kosten als Einnahmen produzieren, was in der jetzigen Situation nicht hilfreich gewesen wäre.


Meldung vom 10.05.2020:

Zwar dürfen wir das "freizeit-center" als Ganzes nicht öffnen (siehe Artikel Gastronomie-Öffnung), aber wir planen derzeit die Öffnung unseres abgekoppelten Restaurant-Bereiches ("rigoal Restaurant und sportsbar"). Weil wir unsere Verantwortung zum Schutz der Gäste und Personal sehr ernst nehmen, benötigen wir zur Einrichtung des notwendigen Hygiene-Schutzkonzeptes noch etwas Zeit.

Es gibt eine Reihe an Voraussetzungen und Bestimmungen der niedersächsischen Landesregierung, die erfüllt sein müssen, um das Restaurant zu öffnen, wie z.B.:

  • max. Belegung 50% des Normalbetriebes
  • Tischabstände mind. 2 Meter
  • Reservierungspflicht
  • Kontaktdaten-Registrierung
  • Hygienekonzept für Gäste und Personal

Zur Zeit arbeiten wir an der Umsetzung dieser Anforderungen, nebst Anpassung der Getränke- und Speisenkarte (auch unter Hygiene-Aspekten), räumliche Gestaltung, Einrichtung von Warte- und Sicherheitszonen, Installation von "Spuckschutzwänden", Konzept für die Nutzung der Sanitäranlagen usw..

Sobald wir einen fixen Termin zur Öffnung und den damit verbunden Abläufen haben, informieren wir an dieser Stelle und über unsere Newsletter.

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