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Mit der neuen Verordnung vom 6.7.2020 erlaubt Niedersachsen auch wieder Kontaktsport (wie z.B. Fussball) für Gruppen bis max. 30 Personen sowohl im Freien als auch in Indoor-Hallen.

Diese Verordnung beschränkt sich aber auf "feste Gruppen", also Vereins- oder Theken-Mannschaften, die in der gleichen Personen-Besetzung regelmässig spielen. Da es für uns nicht anders nachvollziehbar ist, erlauben wir nur Gruppen, die uns namentlich bekannt sind und die aufgrund von Dauer-Terminbuchungen und Zehnerkarten den Nachweis der Regelmäßigkeit erfüllen.

 

Aber auch für die erlaubten Gruppen gibt es Einschränkungen:

- pro Gruppe steht nur 1 Umkleideraum mit Dusche zur Verfügung und soll nur im Notfall genutzt werden (z.B. weibliche Spielerinnen oder falls jemand nach dem Sport noch zur Arbeit muss). Ansonsten werden die Gruppen gebeten, sich in der Soccer-Halle umzukleiden und zuhause zu duschen.

- es darf zeitgleich kein 2. Platz belegt werden, zwischen 2 Platzbuchungen müssen mind. 30 Minuten Differenz sein. Ein vorher belegter Platz wird frühestens nach 1,5 Std. wieder neu belegt.

- der Aufenthalt in unserer Gastronomie ist für die Gruppen auch eingeschränkt - es dürfen an einem Tisch nur maximal 10 Personen sitzen. Besteht die Gruppe aus mehr als 10 Personen, muss sie sich auf 2 Tische aufteilen, die in entsprechendem Abstand stehen.

- Im gesamten Gebäude gilt die Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung, nur auf dem Fußballplatz und am Tisch darf sie entfernt werden.

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